Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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den drei Stellvertretern (F. 19, Satz 2) über alle Darlehnsgesuche und 
Kapital-Ausleihungen,“ — 
hat die höchste Genehmigung erhalten. 
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. August 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
III. Es wird hierdurch mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 
18. Juli 1861 (Regierungs-Blatt Seite 165) zur Nachachtung bekannt gemacht, 
daß vom 1. November d. J. an die Uebergangsstraße zwischen dem Thüring'schen 
Bereine einerseits und Kurhessen andererseits von Vacha nach Hünefeld über Butt- 
lar, sowie umgekehrt (Regierungs -Blatt vom Jahre 1861 Seite 166) aufgehoben 
und die Abfertigungs= und Hebe-Stelle zu Buttlar mit der zu Geisa — der 
Großherzoglichen Steuer-Rezeptur daselbst — vereinigt wird; daß folglich von 
diesem Zeitpunkte an für den übergangssteuerpflichtigen Verkehr zwischen Vacha und 
Hünefeld, sowie für die Abfertigung von Spirituosen mit Bonifikations-Anspruch 
in dieser Richtung nur die Uebergangsstraße über Geisa nach und von Hünefeld 
eröffnet bleibt. 
Weimar am 15. September 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thonu. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung Sr. 
Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zunächst versuchsweise auf ein Jahr zwischen 
Apolda und Buttstädt eine tägliche zweispännige sechssitzige Personenpost, für 
deren Benutzung der Satz von Sechs Groschen pro Person und Meile erhoben 
werden soll, vom 1. Oktober d. J. ab eingerichtet werden wird. 
Weimar am 21. September 1864. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar. 
 
	        
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