Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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den  drei  Stellvertretern  (F.  19,  Satz  2)  über  alle  Darlehnsgesuche  und
Kapital-Ausleihungen,“  —
hat  die  höchste  Genehmigung  erhalten.
Es  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  30.  August  1864.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
von  Watzdorf.

III.  Es  wird  hierdurch  mit  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom
18.  Juli  1861  (Regierungs-Blatt  Seite  165)  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht,
daß  vom  1.  November  d.  J.  an  die  Uebergangsstraße  zwischen  dem  Thüring'schen
Bereine  einerseits  und  Kurhessen  andererseits  von  Vacha  nach  Hünefeld  über  Buttlar,
  sowie  umgekehrt  (Regierungs  -Blatt  vom  Jahre  1861  Seite  166)  aufgehoben
und  die  Abfertigungs=  und  Hebe-Stelle  zu  Buttlar  mit  der  zu  Geisa  —  der
Großherzoglichen  Steuer-Rezeptur  daselbst  —  vereinigt  wird;  daß  folglich  von
diesem  Zeitpunkte  an  für  den  übergangssteuerpflichtigen  Verkehr  zwischen  Vacha  und
Hünefeld,  sowie  für  die  Abfertigung  von  Spirituosen  mit  Bonifikations-Anspruch
in  dieser  Richtung  nur  die  Uebergangsstraße  über  Geisa  nach  und  von  Hünefeld
eröffnet  bleibt.

Weimar  am  15.  September  1864.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thonu.

Bekanntmachung.

Wir  bringen  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß,  daß  mit  Genehmigung  Sr.
Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  zunächst  versuchsweise  auf  ein  Jahr  zwischen
Apolda  und  Buttstädt  eine  tägliche  zweispännige  sechssitzige  Personenpost,  für
deren  Benutzung  der  Satz  von  Sechs  Groschen  pro  Person  und  Meile  erhoben
werden  soll,  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  eingerichtet  werden  wird.

Weimar  am  21.  September  1864.
Großherzoglich  Sächsische  Ober-Postinspektion.
K.  Bergfeld.

Druck  der  Hof-  Buchdruckerei  in  Weimar.