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Mark als Lehenszins *), und ungefaͤhr dreihundert Mark
waren's, die ihm aus einzelnen Dibcesen als Peterspfenning
») Die Urkunden bei Rymer, die das Ununterbrochene der Zahlung
erweisen, sind folgende:
1235. 25. Februar König Heinrich III. entschuldigt sich bei
den Cardinälen, die es übel aufnahmen,
daß er das ganze Geld dem Pabst schicke,
denn sie sprachen die Hälfte an. Er bezieht
sich auf die Urkunde König Johanns,
kraft deren diese kausend Mark ungetheilt
der römischen Kirche gehörten.
F. 116.
4257. 7. Jul. Erinnerungsschreiben des Pabsts an den König,
daß er noch vom vorigen Jahre her 100
Mark schuldig sey. I. c. 150.
1246. 1247. 1249. 1260. 1261. Monitorium des Pabsts für
biese Jahre. I. c. p. 156. 158.
1276. Erinnerung des Pabsts, daß die Schuld seit steben Jah-«
ren nur auf 7000 Mark angewachsen sey.
. c. p. 157.
1281. — — des Pabsts, daß die Schuld seit drei Jahren
restire. p. 195.
1284. Forderung wegen zweier verflossenen Jahre, p. 228
und Befehl des Königs, sie zu zahlen, p. 253
4504. Eilf Jahre restirten; der Pabst sorderte sie nebst dem
laufenden zwölften (T. 1. P. VI. p. 9). Sie scheinen
aber nicht bezahlt worden zu seyn, denn 1309 ließ der
Pabst wegen restirender 15 Jahre erinnern. 1. c.
461.
4516. In diesem Jahre wurde der Census richtig abgeführt;
aber 24jährige Reste waren da, wegen deren Tilgungstermine
man. sich verabredete. Siehe die Urkunde bei
Rainald ad b. a.
1349. 3. Jun. Eduard II. zablt wegen der Jahre 1317 und
4318 das Schuldige, bittet aber wegen 1319 um
Geduld. T. II. P. I. p. 178.
1322. 8. Aug. Eduard II. an das Cardinals-Collegium.