Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 9. Weimar. 10. Mai 1864. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf erhaltenem Vortrag 
im Gesammt-Ministerium die in dem dem Maschinen-Konstrukteur Melchior Nol- 
den zu Frankfurt a.:M. auf seine Maschine zum Schälen von Weizen unter dem 
1. Mai 1862 ertheilten Erfindungs-Patente (Regierungs-Blatt vom Jahre 1862, 
S. 113) festgesetzte und laut Bekanntmachung des unterzeichneten Ministerial- 
Departements vom 30. April 1863 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1863 S. 72) 
verlängerte Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einführungsnachweises um 
ein weiteres Jahr, mithin bis zum 1. Mai 1865, zu verlängern geruhet. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. April 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
II. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat nach er- 
haltenem Vortrage das Gesammt-Ministerium beschlossen, dem Königlichen Kreis- 
baumeister Ritter zu Trier auf dießfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent 
auf eine neue Vorrichtung zum Aufhängen und Schwingen von Glocken 
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeich- 
nung und Beschreibung für den ganzen Umfang des Großherzogthumes auf die 
Dauer von fünf Jahren, vom heutigen Tage an gerechnet, mit der Wirkung zu 
ertheilen, daß Niemand ohne Zustimmung des Patent-Inhabers die fragliche Er- 
14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.