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deshalb nicht veranschlagt werden, weil die Bankordnung erst
im Jahre 1856 geändert worden war. Streng genommen enthielt
er keine weitere Abänderung des $ 16 Absatz 3 der alten Bankordnung,
als dass er den Zeitpunkt des Beginnes seiner Gültigkeit
vom Jahre 1847 auf das Jahr 1857 verlegte.
Die Erweiterung des Notenemissionsrechtes war für die Entwicklung
der Bank wie für den gesamten Handelsstand von
weittragendster Bedeutung. Schon in den Vorjahren war der geschäftliche
Verkehr lebhafter gewesen. Namentlich einige Industriezweige,
wie der Betrieb der Berg- und Hüttenwerke, hatten
grossen Aufschwung genommen. Trotzdem hatte sıch die grosse
Masse infolge der durch den Krieg zwischen Russland und den
Westmächten noch immer ungewissen politischen Lage von
grösseren Unternehmungen ferngehalten. Dieses änderte sich mit
einem Schlage, als ım März 1856 der Krieg beendet wurde.
Ein gewaltiger geschäftlicher Aufschwung war die Folge
dieses Ereignisses. In Preussen allein wurden ım Jahre 1856 für
350 Mill. Thlr. neue Aktiengesellschaften konzessioniert. Neue
Verkehrswege, Eisenbahnen und Chausseen, wurden angelegt, dıe
Bergwerks- und Hüttenbetriebe, die schon in den Vorjahren einen
grossen Aufschwung genommen hatten, erfuhren weitere Vergrösserungen,
und vor allen Dingen entstanden viele neue Etablissements,
die sich mıt der Verarbeitung der Bergwerks- und
Hüttenprodukte beschäftigten.
Die bis dahin ängstlich zurückgehaltenen Kapitalien kamen
wieder zum Vorschein. Eine rege Unternehmungslust bemächtigte
sich aller, die nach kurzer Zeit in ein förmliches Spekulationsfieber
ausartete. Wie gewöhnlich ın solchen Perioden lebhafteren
Geschäftsganges nahmen auch diesmal die Depositen der Preussischen
Bank ab; die Summe der durchschnittlich niedergelegten’
Kapıtalien sank in den Jahren 1855—57 von 24,55 auf 22,92 und
schliesslich auf 20,18 Mill. Thlr. Dieser Rückgang war verhältnismässig
nicht sehr bedeutend. Der Grund hierfür war aber nicht
etwa die Zurückhaltung des Publikums vor Spekulationssreschäften,
sondern der, dass die meisten Depositen der Preussischen
Bank von Gerichten und Vormundschaftsbehörden niedergelegt
waren, also nicht zum Zwecke der Spekulation zurückeenommen
oder vermindert werden konnten. Es war das ein
Vorteil, den die Preussische Bank der Bank von England gegenüber
besass, die über eine grosse Menge stets kündbarer Depositen
verfügte, da sie gewissermassen eine Bank der Banken war und
sozusagen die gemeinschaftliche Kasse aller Bank- und Handelshäuser
eines grossen Welthandelsstaates bildete.
In dieser Periode der Gründungen wurde eine ungeheuere
Menge umlaufenden Kapitales in stehendes Kapital umgewandelt.
Aber nicht nur das; eine grosse Anzahl ländlicher Arbeiter, deren
ständige Arbeit, bisher zu dem Jahreseinkommen der Nation bei-