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Abgabensä .
Maßstab nach * 9is dem zur Tare wird or-
XN Benennung der Gegenstände. der Ver. 30-Thaler. 523-Gul. gütet vom Zentner
zollung. du den.Fuß Brutto-Gewicht
Tblr. Sgr.] Fl. Et. Pfund
e) Wein und Most, auch Cider in Sässernr und Flaschen 4 in iken 6 3
Essig in Flaschen oder Kruken .. 1 Ztr. 4 7 % in Korben !
11 in Ueberfässern.
16 in Fässern u. Töpfen,
sowie in Kübeln von
1) Butter. 1 Zrr. 320 25 bartem Oolz.
surng in Küreln von weichem
Anmerk. zu f, 1. Frilche,, ungesolzene Butter auf der Linie von von
bis Hemmenhofen eingebend 1 Ztr. 1 45
2. Einzelne Stucke in Mengen von nicht mebt ale
drei Pfund, vorbebaltlich der im Falle eines Miß-
brauchs örtlich anzuordnenden Austebung oder . .
Beschränkung dieser Begünstigung frei frei
6) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches und zbereitetes; Schin.
ken, Speck, Würste, desgleichen großes W. 1 Ztr. 15 521
h) Früchte (Südfrüchte), auch Blätter
1) frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Vomeranzen, 20 in Fässern und Kisten.
Granaten und dergleichen 1 Ztr. 2 3 30 2 in FSerb
Verlangt der Stenerpflichtige die 2 so # er in Ballen.
für 10 Stück 20 Sgr. oder 1 Fl.
Im Folle der Auszählung Gedo Hareen unversteuert,
wenn sie in Gegenwort von Beamten weggeworsen werden.
2) a) getrocknete Datteln, Feigen, Korinthen, Mandeln,
Pfirsichkerne, Rosinen, Lorbeerblätter, Pommeran-= 135 in Häsrru-
zen, Pommeranzenschalen und dergleichen. 1 Ztr. 4 7 n din.
6 in Ballen.
8) Kastanien, Maronen, Johannisbrot; Pinienkerne.4KG# 15 524
16 in Fässern.
i) Gewürze aller Art, nicht besonders genannt 1 Ztr. 6 15112 5 m 8
4 in Ballen.
k) Heringe .)DTonne . 145
1) Honig 1Ztr. 10 35
12 in Fässern mit Dauben
m) 1) Kaffee, roher, u und nicht unter 3 benannte Loffe-- vtn„ u. tane
, arten Holze u. in Kisten
Surrogate . .thr. 5 8 45 3 in ridcen Fösfenn.
9 in
2 in ur Per Säcken.
13 in Fässern mit Dauben
6 von Eichen- u. anderem
2) Kakao in Bohnen und Kakaoschalen 1 Ztr. 65 llê lberten obe I nen
in anderen Gässern
. 5 in Körben.
kB « 3 in Ballen.
3) Cichorien, gebrannte oder gemahlene 1 Ztr. 20 110