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Maßstab nach dem Jnach dem ü
M Benennung der Gegenstände. der Ver.0. Thaler.527-Gul. zuert von Zrnur
gollung. Fuß den-Fuß
Tolr. Sar. Fl kr. Pfund.
30 Seide und Seidenwaaren:
a) Seiden-Kokons; Seide, abgehaspelt (Greze) oder gespon-
nen; Floretseide, gekämmt, gesponnen oder gezwirnt, alle
diese Seide nicht gefärbt; auch Abfälle von n gefärbter · .
Seide · « frei frei 16 in Fässern und Kiften.
b) Seide und Floretseide gefärbt 1 Ztr. 4 7 3 in Büen.
ßc) Waaren aus Seide oder Eoretseide, auchi in Verbirdung
mit Metallfäden 1 Zr. 70 2 n Iihen.
d) Waaren aus Seide oder Floretseide in Verbindung *.
Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen, unter Nr. ··
genannten Thierhaaren .. .... 1 Ztr. 52 30 20 ##n.
31 Seife und Parfümerien: "
a) Grüne, schwarze und andere Schmierseife 1 Ztr. 25 1½
b) Gemeine feste Seise 1 Ztr. . 25 1271
c) Feine, ln Keichen *“ Buchsen guten ranfen 1c3Ztr.3 2 330
d) Parfümerien aller Art !1 Zrr..3 10 50 4 in Kisten.
Anmerk. zu e. und d. Wenn die Umbauungen, in welchen die
Waare eingebt, jur sich höher belegt sind.
als di lebtere. so wird dieser böbere Satz T
etbob
32 Spielkarten von jeder Vesat und Größe, insofern sie in
einzeinen Vereinsstaaten zum Gebrauche im Lande ein- Ü
geführt werden dürfen, und unter Berücksichtigung der
besonderen Stempel= und Kontrol-Vorschriften 1 Ztr.0 17 30
33 Steine und Steinwaaren:
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine; Mühl-
steine, auch mit eisernen Reifen: polirte Schieferplatten: %
Schleif= und Wetzsteine aller Art frei; frei
b) Edelsteine, auch nachgeahmte, geschliffen, Perlen und Ko-
rallen ohne Fassung; Waaren aus Serpentinstein. Gips n
und Schwesel 1 Ztr. 15 524
c) Waaren aus Halbedelsteinen, auch in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 fallen . 1 Ztr. 8 14 16 in Fässern und Kisten.
d) Waaren aus allen anderen Steinen, mit Ausnahme der
Statuen: « «
1) oußer Verbindung mit anderen Materialien, oder
nur in erbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur
und Lack. 1 Ztr. . 5 171