Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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1) In der Regel wird die Vergütung für Tara nach den im Zoll= 
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Darife bestimmten Sätzen berechnet. 
Werden Waaren, für welche eine Tara-Vergütung zugestanden ist, 
blos in einfache Säcke von Pack= oder Sack-Leinen gepackt zur 
Verzollung gestellt, so wird eine Tara-Vergütung von 2 Pfund 
vom Zentner bewilligt. Bei einer Verpackung in Schilf= oder 
Strohmatten oder ähnlichem Material können 4 Pfund vom Zent- 
ner für Tara gerechnet werden, in soweit nicht in der ersten Ab- 
theilung eine geringere Tara--Vergütung für Ballen vorgeschrie- 
ben ist. 
Unter den im Tarife mit einem höheren Tara-Satze als 2 Pfund 
aufgeführten Ballen wird in der Regel eine doppelte Umschließung 
von dem für einfache Säcke bezeichneten Material verstanden. Auf 
einfache Emballage ist diese höhere Tara für Ballen nur dann an- 
wendbar, wenn das dazu verwandte Material nach dem Ermessen der 
Zollbehörde erheblich schwerer als bei Säcken in das Gewicht fällt. 
Bei Waaren, für welche der Tarif eine 2 Pfund übersteigende 
Tara für Ballen vorschreibt, ist es, wenn Ballen von einem Brutto- 
Gewichte über 8 Zentner zur Verzollung angemeldet werden, der 
Wahl des Zollpflichtigen überlassen, entweder sich mit der Tara-Ver- 
gütung für 8 Zentuer zu begnügen, oder auf Ermittelung des Netto- 
Gewichtes durch Verwiegung anzutragen. 
Bei baumwollenen und wollenen Geweben (Tarif, Abtheilung I. 
2. c. und 41. c.) findet diese Bestimmung schon Anwendung, wenn 
Ballen von einem Brutto-Gewichte über 6 Zentner angemeldet wer- 
den, dergestalt, daß dabei nur von 6 Zentnern eine Tara bewil- 
ligt wird. 
Es ist der Wahl des Zollpflichtigen überlassen, ob er bei Gegenständen, 
deren Verzollung nach dem Netto-Gewichte Statt findet, den Tara- 
Tarif gelten, oder das Netto-Gewicht entweder durch Verwiegung der 
Waaren ohne die Tara, oder der letzteren allein, ermitteln lassen will. 
Bei Flüssigkeiten und anderen Gegenständen, deren Netto-Gewicht 
nicht ohne Unbegquemlichkeit ermittelt werden kann, weil ihre Umge- 
bung für den Transport und die Aufbewahrung dieselbe ist, wird
	        
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