Inhalt.
Tollwuth der Hunde und Katzen. Die gegen deselte zu ergreisenden
2
Maßregeln
Tranubenmost. Die Uebergangsabgabe von denselben wird in dem Groß-
herzogthume nicht mehr erhoben. Gesetz .
Trauung eines Bayerschen Unterthanen im Auslande. Die zur Ausstel-
lung einer Bescheinigung über die Zulässigkeit dieses Aktes zuständi-
gen Bayerschen Behörden führen die Bezeichnung „Bezirksämter“
Truppen — einheimische und fremde — Verzu#ung für erpftegun und
* §snvr derselben .
U.
Uebergaugsabgaben. Gesetz wegen deren Erhebung in dem Ersf-
-
herzogthume
Siehe auch Anhang zum Vereins- Zolltarife.
Uebergaugssteuer:
a) von dem aus anderen Zollvereins-Staaten nach Wirnemberg ein-
geführt werdenden Branntweine
b) für Grünmalz vom Württembergschen Simri
Uebergangssteuerpflichtige Gegenstände, deren Durchfuhre von Nel—-
pers uͤber die Baberschen Orte Oberfladungen und Leubach nach *)#
kenheim
Union. Siehe Hagelversicherungs— Gesellschaft zu Weimar.
Universität Jena. Siehe Witwen.
Urkunden. Siehe Legalisirung.
ursprung zeugnisse für die aus dem Zollvereine nach Frankreich und
nach Belgien eingehenden Waaren d deren Beibringung bedarf es nicht
mehr ..
V.
Varioloiden. Maßregeln, welche bei deren Ausbruche künftig im Guß-
herzogthume gleichmäßig zur Anwendung kommen sollen
Verbietungsrechte. Gesetz wegen deren Aufhebung und der diesfalls
zu gewährenden Entschädigung, ingleichen die zum Behuse dieser e er-
öffnete landschaftliche Anleihe
Siehe auch Bannrechte.
Seite des
Negierungs.
Blautes.
— —
21—225.
73.
48.
360.
103.
509.
509.
226.
340. 509.
565.
| 65—72.
1358-367.
567.