Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

Seite des 
Regierungs-. 
Blaues. 
Inh a l t. 
  
  
Vereidung von Sachverständigen und Zeugen in Civilrechts-Streitigkeiten 52. 
Vergehen gegen die Kaiserlich Oesterreichischen Zollgeseze 338 
(7. 52. 64. 
Versicherungsanstalten, ausländische. Nahmbaftmachung mebrer Asen- 4# 340. 
ten derselben in dem Großherzogthume 162. 3a. 
5526. 
Vorkaufsrechte. Gesetz über deren Aufhebung 559. 
Vormundschaftliche Gelder. Nachtrag und Verordnung vom 28. 
September 1865 zu dem Gesetze über die Verleihung derselben vom 1511—514. 
10. Februar 1840 567. 
Siehe auch Bannrechte. 
Vorschußverein zu Apolda erhält die Rechte einer juristischen Person 377. 
W. 
Waaren. Regulirung der Verhaͤltnise der Gewerbetreibenden auf * 
Ü 
  
509. 517. 
Reisen zu denselben 521. 
Waarenverzeichniß zu dem Vereins- vZoltarise desen Vonrath zur 
Einsicht und zum Erkauf 274. 
Siehe auch Tarife. 
Waldbrände. Vorschrift zu deren Verhünng 132. 
Weimar — Großherzogthum — Siehe Brandversicherungs. An- 
stalt, Legalisirung, Oesterreich und Union. « 
Wem.BettrageubckdenVerkehknntdemfelben......i290—296. 
Wein, vereineländiser. Die Uebergangsabgaße von demselben kommt in in 73. 
Wegfall . 338. 
Wein. Siehe Binnen. Kontrole. 
Weinbausteuer, deren Aufhebung. Gesetz und Bekanntmachung. . 337. 338. 
Werra. Flößen auf derselben. Gesetz und Vorschristern 530153. 
Wissenschaft. Gesetz zum Schube des Eigenthumes an wine 
Werken derselben 1 
Witwen und Waisen verstorbener Staatsdiener, 22 das ren 
der Universität Jena betreffend „" 
Württemberg, Königreich. Siehe Uebergang 6 steuer. 1
	        
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