Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. 
vom 1. Oktober 1864 
an. 
  
gefärbt oder bedruckt...m .. 
anderer (Cords, Moleskins 2c.): 
roh. 
gefärbt oder bedrustttttt 
Rohe, glatte oder geköperte, baumwollene Gewebe, von denen 100 Quadrat- 
metres weniger als 3 Kilogramm wigen 
Piquês, Bozins, fagonnirte Gewebe, Damaste und Brillants .. 
Baumwollene Deken ··. 
GlattcrodergcmcktetTüll·................ 
Gaze und Mousseline, gestict oder brochirt, zur Ausstattung der Meubel oder 
für Behänge..w . 
geedungestnch und ganz oder t iheimweise fertige Oesenstãnde . ... 
NichtgenannteArttkel....... ..·......... 
Pqnbmckereten.........··............... 
BaumwolleneOpthenundBlonden.............. 
Garne von Baumwolle, gemischt mit anderen Stoffen, zahlen denselben Zol, 
wie Garne von reiner Baumwolle, vorausgesetzt, daß die Baumwolle dem 
Gewichte nach in der Mischung vorherrscht. 
Gewebe aus Baumwolle und anderen Materialien, sofern die Baumwolle in der 
WMischmng vorherrscht.... . 
Rohe Wolle, vereinsländische oder australische.. 
Ungekämmte Wolle, gefärbtc.. ... 
Gekämmte, gefärbte oder ungefärbte Woleelll 
Gebleichtes oder ungebleichtes Garn von Wolle, welches auf das Kilogr. mißt: 
von 1,000 bis 30,000 Mettes. 
„ 31,000 „ 40, O000 #lII 
„ 41,000 „ 50,000DD0 ....- ... 
,,51,000»60,000»................· 
»61,000«70,000»..... ............ 
,,71,000,,80,000.,................. 
« 81, 000 14 90,000 . .. ........„2 
„ 91,000 1000000000000hhhghshhhh??nnnh. 
101,000 und darrübrenr 
Gebleichtes oder ungebleichtes Wollengarn, zum Verweben gezwirnt 
Gezwirntes Wollengarn für Tapisserenn 
Einfaches oder gezwirntes Wollengarn, gefärbts. 
Gewebe aus Wollll ................ 
Filzjedcrslrt......... ............... .. 
DeckeuvonWolle............. .......·... 
TeppichejcoerArt........................ 
StrumpfwaarcnanWolle.........·..........: 
  
1 
llllllll 
Frs. 10 Cts für das Kilogr. 
« 60 » — 
5? 85 5„ — 
15 pCt. des Werthes. 
10 pCt. des Werthes. 
5 pCt. des Werthes. 
15 pEt. des Werthes. 
Frei 
25 Frs. — Cts. 
25 — 
77 7“. 
Frs. 25 Cts. für das Kilogr. 
* 35 * 
7“ 45 11 n 
» 55 J7“ – 
'* 65 *“ 
14 75 * 15# 
* 85 J77. -u 
½ 95 » 
Der Zollsatz für das zum Zwirnen ver- 
wendete einfache Wouengorn um 30 PpéCt. 
erhöht. 
Der doppelte Zollsatz des einfachen Garns. 
Der 3 
ollsatz für das ungefärbte Garn um 
25 Cts. auf das Kilogramm erhäöht. 
15 pCt. 
des Werthes.]0 péCt. des Werthes. 
— 15 pCt. des Werthes. 
— 10 pCt. des Werthes.
	        
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