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Benennung der Gegenstände.
Zollsätze.
1862.
1864.
1865.
1866.
Thl.Sg
I. N-.
Sg. Thl.
HI.
Sg.
Xr.
Thi.
17.
Sg.
Xy.
Tbl.
-*!mp
Sg.
AXr.
Orselll, einschleßlich dersengen in Teigform, und Person
Bleiukessnsnsnsnn:n ...
Grünspan, raffinirter (destillirter, eristallisirter) oder gemahlengnenrnrnr
Kermes, mineralisbhher
Alauu........·......................
SchwefelsaurerBari)t.........................
Eifenvitriol.......··....................
KupfervitriobgemischterKupfer-undEifenvitriol..............
andhölzeyauchchemischzubereitete...................
Bemerkung. Auf die vorstehend nicht genannten chemischen Fabrikate und
Farbewaaren finden, je nach deren Beschaffenheit, die Zollsätze von
31/3 Thlr. (6 fl. 50 Xr.) oder 15 Sgr. (52/2 Kr.) vom Zentner, be-
ziehungsweise die, für gleichartige Waaren festgesetzten Zollsätze auch ferner
Anwendung.
Glas und Glaswaaren.
Spiegelglas:
rohes ungeschlifsensssssssss
geschliffenes, belegt oder unbelegt:
wenn das Stück nicht über 288 Preußische Quadratzoll groß st
wenn das Stück über 288 Preußische Quadratzoll groß ist, von je 144 Qua-
dratzloaoaolll...
Grünes Hohlglas (Glasgeschrrn
Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln,
Böden oder Rändern; Fenster= und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün,
halb und ganz weiß)ß)z).. ....... ...
Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes weißes Glas; auch
Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknäpfe, Glasperlen, Glasschmel
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