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II. Der Preußischen Hagel--Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Berlin ist die
Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume widerruflich ertheilt worden.
Solches und daß als Sitz der Haupt-Agentur die Stadt Weimar und als
Haupt-Agent derselben für das Großherzogthum der Kaufmann Louis Koch, in
Weimar, bestellt worden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. Mai 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Cbef.
J. von Helldorff.
III. Vom 1. Juli d. J. au wird die Straße von Melpers, über die
Königlich Bayerschen Orte Oberfladungen und Leubach, nach Frankenheim zur
Durchfuhr übergangssteuerpflichtiger Gegenstände durch das Königlich Bayersche
Gebiet gestattet, wenn diese Gegenstäude für die Durchfuhr durch Bayern mit
Legitimations-Schein der Großherzoglichen Uebergangsstelle zu Melpers verse-
hen sind.
Der Extrahent des Legitimations-Scheines und Transportant ist verpflichtet, die
Waare innerhalb der im Legitimations-Scheine bestimmten Frist in Frankenheim
dem dasigen Gemeindevorstande zu gestellen und zugleich den Legitimations-Schein
an denselben zur Erledigung alzugeben.
Es wird dieses unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 1. Dezember 1841,
die Erhebung von Uebergangsabgaben betreffend, und auf den Nachtrag dazu vom
18. April 1865 bekannt gemacht.
Weimar am 1. Juni 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
Drock der Hof. Buchdiuckerei in Weimar.