Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 14. Weimar. 18. Juni 1865. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem der nachstehend abgedruckte Handels= und Zoll-Vertrag zwischen den 
Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereins und Oesterreich am 9. dieses 
Monats zu Berlin gegenseitig ratifizirt worden ist: so wird derselbe, nebst drei 
Anlagen, auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, und 
unter Bezugnahme auf die im Voraus ertheilte Zustimmung des Landtages des 
Großherzogthumes zur allgemeinen Nachachtung andurch bekannt gemacht. 
Weimar am 10. Juni 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses Departement der Finanzen. 
und der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Auftrag. 
Stichling. G. Thon. 
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