Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenatch. 
Nummer 2. Weimar. 19. Februar 1865. 
  
Verordnung, 
die Einführung einer neuen Arzenei-Tare betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi- 
nisteriums vom 2. August v. J., die Einführung der siebenten Ausgabe der Preu- 
ßischen Pharmakopöe und die Einführung der neuen Preußischen Arzenei-Taxe be- 
treffend (Reg. Bl. S. 87 ff.) wird hierdurch mit höchster Genehmigung Folgen- 
des verordnet: 
1. 
Die 8.8. 11 und 12 der ebenerwähnten Bekanntmachung, wodurch mit dem 
1. Januar d. J. die Königlich Preußische Arzenei-Taxe für 1864, sowie das 
von den Apothekern Dr. Schacht und Laux herausgegebene, einen Anhang zu der- 
selben bildende Preisverzeichniß der in der amtlichen Ausgabe der Arzenei-Taxe 
nicht enthaltenen Arzenei-Mittel, Berlin 1864, für das Großherzogthum in Gül- 
tigkeit getreten ist, sind aufgehoben und treten alsbald außer Wirksamkeit. 
An deren Stelle wird 
a) die im Verlage von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich 
Preußische Arzenei-Taxe für 1865, jedoch ohne die derselben vorgedruckten 
allgemeinen Bestimmungen, sowie 
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