Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Anlage B. 
Zollf 
für die 
Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollvereine. 
Abgabensätze 
Maßstab 5 r“ gabeus — 
» naemnadem 
Benennung der Gegenstän de. der Ver30-Thaler527.Gul- 
zollung. Fuß. den-Fuß. 
Thlr. Sgr. I.. 
Abfille: 
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne); von Glas- 
hütten, auch Scherben von Glas= und Thonwaaren; von der Wachsberei- 
tung; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke und 
sonstige, lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfällll frei frei 
b) Blut von geschlachtetem Bieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thierflechsen; 
Treber und Trester; Bronntweinspülig; Spreu; Kleie: Torf-, Braunkoh= 
len= und Steinkohlen-Asche; Dünger, thierischer, auch getrocknet (Poudrette), 
ausgelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde frei frei 
c) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Holbzeug aus Lumpen 
oder anderen Materialien für die Papierfabrikation; Papierspäne; Makula- 
tur, sbeschriebene und bedruckte; alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte 
Stricke; gezupfte Chardee frei frei 
d) Münzgekrätz (Silbergekrätz, Goldschmiedegekrätz, Kapellasche); Zinngekrätz frei frei 
2 Baumwollengarn und Baumwollenwaaren: 
a) Baumwollengarn, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, Seide, Wolle 
oder anderen Thierhaaren: 
ein= und zweidräthiges, 
a) rohssss .. 11Ztr. 2 3 30 
8) gebleichtes oder xarites .............. anz 4 7 · 
)Dochte-nngclvebte........ 1 Ztr. 6 10 30 
b) Waaren aus Baumwolle, allein oder nur in Verbindung mit Leinen, jedoch 
mit Ausnahme von Spitzen und Stickereien: 
1) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte dichte Gewebe, auch 
appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen Gewebe 1 Zir. 170 
2) alle nicht unter Nr. 1 und 3 begriffene dichte Gewebe; rohe (aus rohem 
Garn verfertigte) undichte Gewebe; Strumpfwaaren; Posamentier= und 
KnopfmacherwarnenX . 11 Zitr. 16 28 « 
3) alle undichte Gewebe, soweit sie nicht unter Nr. 2 begriffen sind. !1 Zir. 52 
3Blei und Bleiwaaren, auch mit Spießglanz legirt: 
a) 1) Rohes Blei in Blöcken, Mulden re., altes Bruchblei, Vleiasche · stri·fkcj» 
2) Blei-, Silber- und Goldglätte; Mennige .. 1 Zir äf Hr 
b) Gewalztes Blei; Buchdruckerschriften, Stereotypplatten ... 13tr 15 524
	        
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