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Anlage B.
Zollf
für die
Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollvereine.
Abgabensätze
Maßstab 5 r“ gabeus —
» naemnadem
Benennung der Gegenstän de. der Ver30-Thaler527.Gul-
zollung. Fuß. den-Fuß.
Thlr. Sgr. I..
Abfille:
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne); von Glas-
hütten, auch Scherben von Glas= und Thonwaaren; von der Wachsberei-
tung; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke und
sonstige, lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfällll frei frei
b) Blut von geschlachtetem Bieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thierflechsen;
Treber und Trester; Bronntweinspülig; Spreu; Kleie: Torf-, Braunkoh=
len= und Steinkohlen-Asche; Dünger, thierischer, auch getrocknet (Poudrette),
ausgelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde frei frei
c) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Holbzeug aus Lumpen
oder anderen Materialien für die Papierfabrikation; Papierspäne; Makula-
tur, sbeschriebene und bedruckte; alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte
Stricke; gezupfte Chardee frei frei
d) Münzgekrätz (Silbergekrätz, Goldschmiedegekrätz, Kapellasche); Zinngekrätz frei frei
2 Baumwollengarn und Baumwollenwaaren:
a) Baumwollengarn, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, Seide, Wolle
oder anderen Thierhaaren:
ein= und zweidräthiges,
a) rohssss .. 11Ztr. 2 3 30
8) gebleichtes oder xarites .............. anz 4 7 ·
)Dochte-nngclvebte........ 1 Ztr. 6 10 30
b) Waaren aus Baumwolle, allein oder nur in Verbindung mit Leinen, jedoch
mit Ausnahme von Spitzen und Stickereien:
1) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte dichte Gewebe, auch
appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen Gewebe 1 Zir. 170
2) alle nicht unter Nr. 1 und 3 begriffene dichte Gewebe; rohe (aus rohem
Garn verfertigte) undichte Gewebe; Strumpfwaaren; Posamentier= und
KnopfmacherwarnenX . 11 Zitr. 16 28 «
3) alle undichte Gewebe, soweit sie nicht unter Nr. 2 begriffen sind. !1 Zir. 52
3Blei und Bleiwaaren, auch mit Spießglanz legirt:
a) 1) Rohes Blei in Blöcken, Mulden re., altes Bruchblei, Vleiasche · stri·fkcj»
2) Blei-, Silber- und Goldglätte; Mennige .. 1 Zir äf Hr
b) Gewalztes Blei; Buchdruckerschriften, Stereotypplatten ... 13tr 15 524