Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

276 
J. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Kurhessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, 
Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie, 
wegen 
Fortdauer des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereines. 
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten Souveraine, 
gleichmäßig von dem Wunsche geleitet, die Fortdauer dieses Vereines und dadurch 
die zwischen den zu demselben gehörigen Ländern und Landestheilen bestehende Ver- 
kehrsfreiheit und Zollgemeinschaft auch für die Zukunft sicher zu stellen, sowie deren 
Anschluß an einen größeren Zollverband zu erleichtern, haben zu diesem Zwecke zu 
Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Haupt-Staats-Kasse Fried rich Theo- 
dor Bode; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie, 
und
	        
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