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Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich
Schmidt,
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor
Bode;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine be-
theiligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige
von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-
Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders-
hausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer
Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie,
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian
von Thielau;
Der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zoll-Direktionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender
Vertrag abgeschlossen worden ist:
Artikel 1.
Der zwischen den Königreichen Preußen und Sachsen, dem Großherzogthume
Baden, dem Kurfürstenthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-