Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich 
Schmidt, 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor 
Bode; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine be- 
theiligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige 
von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders- 
hausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer 
Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian 
von Thielau; 
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zoll-Direktionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender 
Vertrag abgeschlossen worden ist: 
Artikel 1. 
Der zwischen den Königreichen Preußen und Sachsen, dem Großherzogthume 
Baden, dem Kurfürstenthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-
	        
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