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Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmele;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor
Bode;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheilig-
ten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen
und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-
Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meingen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders-
hausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer
Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie,
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von
Thielau;
Der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius;
andererseits
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig von Bar;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg:
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Carl Meyper,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation folgender
Vertrag abgeschlossen worden ist: