Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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von dem gleichen Wunsche geleitet, die Handels-Beziehungen zwischen dem Zollver- 
eine und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland und den ihm 
angehörenden Gebieten zu regeln und auszudehnen, haben beschlossen, einen Vertrag 
zu diesem Zwecke abzuschließen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den Herrn Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, Al- 
lerhöchst Ihren Präsidenten des Staats-Ministeriums und Minister der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, 
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren 
Wirklichen Geheimen Rath, 
den Herrn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren 
Director im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren 
Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
und 
Ihre Mgjestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritan- 
nien und Irland: 
den sehr ehrenwerthen Franeis Baron Napier von Merchiston, Pair 
von Schottland und Baronet von Nova Scotia, Mitglied Ihrer Britischen 
Majestät Geheimen Rathes, Ihrer Majestät außerordentlichen und bevoll- 
mächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen rc. 
und 
den Herrn John Ward, Ihrer Majestät Geschäftsträger und General- 
Consul bei den Hanse-Städten und General-Consul in Hannover, Olden- 
burg 2c. 
welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger Form befunde- 
nen Vollmachten, die nachstehenden Artikel vereinbart und algeschlossen haben: 
Artikel 1. 
Die Unterthanen der Staaten des Zollvereines, welche in den Gebieten oder 
Besitzungen Ihrer Britischen Majestät und die Unterthanen Ihrer Britischen Ma- 
jestät, welche in den Staaten des Zollvereines vorübergehend oder dauernd sich auf- 
halten, sollen daselbst in Beziehung auf den Betrieb des Handels und der Ge- 
werbe die nämlichen Rechte genießen und keinen höheren oder anderen Abgaben un-
	        
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