Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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kanntmachung zur Kenntniß des Publikums, sowie der betheiligten Apotheker, Wund- 
ärzte und Hebammen gebracht werden. 
Diejenigen jungen Aerzte im Großherzogthume, welche in die Stellung als 
Assistenten inländischer Aerzte einzutreten beabsichtigen, haben ihr desfallsiges Gesuch 
an das unterzeichnete Staats-Ministerium zu richten, unter gleichzeitiger Beifügung 
eines von dem bezüglichen älteren Arzte ausgestellten Zeugnisses, durch welches derselbe 
sein Einverständniß mit dem fraglichen Gesuche ausspricht. 
Weimar am 6. Juli 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
II. Dem Allgemeinen Deutschen Musik-Vereine sind von Sr. Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge die Rechte einer juristischen Person gnädigst verliehen 
worden. 
Es wird dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 19. Juli 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß mit höchster landesherr- 
licher Genehmigung vom 15. dieses Monats an in Tannroda eine Postablage 
errichtet werden wird, welche ihre Verbindung durch den Tannroda passirenden 
Postwagen erhält. Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Kurszeiten ist für Tann- 
roda die Schalter-Annahmefrist auf die Stunden von 5 bis 8 Uhr Abends be- 
stimmt worden. Die Besorgung der mit dieser Stelle verbundenen Geschäfte ist 
dem Gastwirthe Christian Starkloff in Tannroda übertragen worden. 
Weimar am 5. August 1865. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.
	        
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