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b) Großherzoglich Sächsische Behörden:
1) Der General-Inspektor des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereines
zu Erfurt,
2) Der Großherzoglich Sächsische General-Inspektor daselbst.
3) Der Direktor der Großherzoglichen Forstlehranstalt zu Eisenach.
4) Die Haupt-Staatskasse zu Weimar.
5) Die Staatsschulden-Tilgungskasse zu Weimar.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. In Gemäßheit des §. 3 der höchsten Verordnung vom 19. September
1860 über den Geschäftsbetrieb ausländischer Versicherungsanstalten im Großher-
zogthume wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Frankfurter
Glas-Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a./M. Erlaubniß zum Ge-
schäftsbetriebe im Großherzogthume bis auf Widerruf ertheilt worden ist und daß
selbige, unter Errichtung der Haupt-Agentur in Weimar, in der Person
des Eduard Freund hierselbst, ihren zur Annahme amtlicher an die Anstalt ge-
richteter Ladungen und Verfügungen ermächtigten Haupt-Agenten bestellt hat.
Weimar am 14. August 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Cbef.
Schambach.
II. Dem Vorschuß= und Spar-Vereine zu Apolda sind höchsten Orts auf
Ansuchen die Rechte einer juristischen Person verliehen worden.
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. August 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.