Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

378 
III. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von Kassen 
oder anderen Stellen im Bereiche des unterzeichneten Staats-Ministeriums zu leistende 
Zahlungen bezüglich Abgaben (z. B. Zahlungen von Zinsen oder Abgabe neuer 
Koupons-Bogen), welche an einem Sonn= oder Fest-Tage fällig werden, an 
welchem die Expeditionen geschlossen sind, schon am vorhergehenden Werkeltage er- 
hoben werden können. 
Die betreffenden Stellen werden zugleich angewiesen, sich hiernach zu achten. 
Weimar am 19. August 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Als Haupt-Agent der Preußischen National-Versicherungsgesellschaft zu 
Stettin ist eingetreten der Kommissionar Carl Apel zu Weimar, an der Stelle 
des Kaufmanns Johann Georg Raumer daseldst. 
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 19. August 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schambach. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.