Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Ein solches Decect wird auf die Weise bercitet, bis 6 Unzen von dreitägiger Dauer zu berechnen 
daß die Species mit dem nöthigen Wasser eiusmiitttttt . . . . 3 4 
halbe Stunde der Einwirkung der Wasserdämpfe aus- mi wati srige Digestionen bis zu einer 24 stündigen 
gesetzt bleiben. Dauer werden ebenso wie Infusionen berechnet. 
Ist von dem Arzte ein Decoct ohne genauere Be- Bei mehr als 24 stündiger Dauer sind die für 
stimmung verordnet, so wird in der Regel eine Infusionen ausgeworfenen Arbeitspreise für jeden 
Unze der anzuwendenden Substanz auf 8 Unzen jolgenden Zeitraum ven 24 Stunden um die Hälfte 
Colatur gerechnet. Bei stark wirkenden Arzeneimit- zu erhöhen. 
teln ist indeß eine vom Arzte einzuholende genauere Dispen sation nicht flüssiger 
Bestimmung der Menge der anzuwendenden Sub- rzeneimittel. 
stanz unerläßlich. Für die Dispensation eines nicht flüssigen Arze- 
Decocta concentrata und concentratissima werden neimittels, z. B. einer Quantität Species, eines 
ohne Vermehrung der zu kochenden Substanz auf die einzelnen Pulvers u. s. w., wenn hierbei vie 
Weise bereitet, raß erstere 2 Stunden, letztere eine Verwenrung eines Gefäößes nicht stattfindet, sind 
Stunde im Dampfapparat stehen bleiben. mit Convolut und Signatur zu berechnen: 
Ein Decoctum concentratum wirr demzufolge um bei einer Menge bis incl. 6 Unzen—4 
die Hälfte höher, ein Decoctum concentratissimum „ „ „ „ „ „ 6 
doppelt so hoch, als ein gewöhnliches Decoct in Bei größeren Mengen für jedes das Quantum 
Anrechnung gebracht. von 12 Unzen überstigeme Piunnd ... — 2 
Wird Pulver zu einem Dececte vorgeschrieben, so daß also z. B. Unehmen — 7 
so ist darunter, wenn die Verordnung in dieser zu dispensiren Fegenl 
Beziehung keine nähere Bestimmung enthält, das Für die Dispensatien eines nichtgestrichenen Pfla- 
Verordnete gröblich zerstoßen, oder zerschnitten zu sters incl. Einwickeln, Wachspapier, Convolut und 
verstehen. Signatur: 
Wenn vom Arzte ein Decect verordnet wird, zu bis inel. 1 Unze .. .. .. .. . . . . . .. — 4 
welchem gegen Ende des Kochens noch eine andere „ „ ............ . —s 
Substanz hinzugefügt werden und noch einige Zeit 12 1— 
mitkechen soll, so darf dafür nur ein einfaches De- Für jedes ras Quantum von 12 Unzen überstei= 
coct berechnet werden; sollen jedoch die vorgeschrie gende Pli. 6 
benen Species noch damit infunrirt werden, so wird so daß also z. B. 14 Unngen 1 1 
das Decoct um die Hälfte höher berechnet. zu dispensiren kosten. 
Wenn bei Bereitung einer Arzenei Digeriren und Für die Dispensation eines gestrichenen Pflasters 
Koechen gleichzeitig vererdnet sind, so darf für rie wird nebst Cenvolut und Signatur 
letzt genannte Operation nur die Hälfte des dafür bis incl. 2 Drachmen des verbrauchten Pflasters— 
ousgeworfenen Arbeitspreises in Aurechnung kommen. „ „ 12 Unze „ » —8 
- . l II » » 1 — 
Digestionen. terechnet. - 
Geistige Digestionen bis zur Dauer von 24 Stun- Bei größeren Pflastern werden für jere Unze 
den werden bis inch. 6 Unzen uu .. 1 8Pes gebrauchten PMstes — ........ —6 
,,12»,,·........... 2"——sol«agalsozB11n....·....·.·.... 13 
berechnet. zu dispensiren kosten. 
Bei größeren Ouantitäten für jedes das Quan. Das anzuwendenre Wachspapier wird nach seinem 
tum von 12 Unzen übersteigende Pfuno 1.—Werthe besenders in Rechnung gebracht. 
so daß also z. B. 15 Unnen 2 3 · 
zu digeriren kosten. 1 Emulsionen. 
Bei mehr als 24 stündiger Dauer geistiger Di- Für Bereitung einer Samen-Emuslsion: 
gestienen wird für jeren folgenden Zeitraum ven bis inel. 8 Uneg 1 
24 Stunden die Hälfte der obigen Arbeitspreis 12 ... 18 
hinzugerechnet. So ist z. B. eine geistige Digestienn Bei größeren Zuontitäten“ für jedes das Quan- 
  
  
  
 
	        
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