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nicht mit sich führen, aufgekaufte Waaren aber selbst nach dem Bestim-
mungsorte mitnehmen dürfen.
Weimar am 21. September 1865.
rz Sächsisches Staats- „Ministerium,
epartement der Finanzen.
. Thon.
IV. Es wird hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht, daß die bei den
Großherzoglichen Salzgelder-Obereinnahmen zu Weimar und Eisenach zeither be-
standene Gegenbuchführung über die zu denselben fließenden Zahlungen von jetzt an
aufgehoben worden ist.
Weimar am 1. Oktober 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die mit höchster Geneh-
migung neu zu errichtende Post-Expedition in Berga an der Elster vom 1. Ok-
tober dieses Jahres eröffnet und die Postverbindung derselben durch eine von ge-
dachtem Zeitpunkte ab ins Leben tretende neue Personenpost zwischen Berga und
Weida zum Anschluß an die Post nach Gera vermittelt werden wird.
Der Postwagen zwischen Berga und Weida wird bei 1½ stündiger Fahrzeit
um 43¾ Uhr früh aus Berga abgehen und 3½ Uhr Nachmittags dahin zurück-
kommen; die Post-Distanz zwischen Berga und Weida ist auf 1 ¼4 Meile und
das Personengeld auf 6 Sgr. pro Person und Meile festgesetzt worden.
Die Post-Expeditor-Stelle in Berga ist dem dasigen Bürgermeister Thomas
übertragen.
Weimar am 8. September 1865.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
Schambach.
Doruck der Hof. Buchdruckerei in Weimar.