Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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nicht mit sich führen, aufgekaufte Waaren aber selbst nach dem Bestim- 
mungsorte mitnehmen dürfen. 
Weimar am 21. September 1865. 
rz Sächsisches Staats- „Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
. Thon. 
IV. Es wird hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht, daß die bei den 
Großherzoglichen Salzgelder-Obereinnahmen zu Weimar und Eisenach zeither be- 
standene Gegenbuchführung über die zu denselben fließenden Zahlungen von jetzt an 
aufgehoben worden ist. 
Weimar am 1. Oktober 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die mit höchster Geneh- 
migung neu zu errichtende Post-Expedition in Berga an der Elster vom 1. Ok- 
tober dieses Jahres eröffnet und die Postverbindung derselben durch eine von ge- 
dachtem Zeitpunkte ab ins Leben tretende neue Personenpost zwischen Berga und 
Weida zum Anschluß an die Post nach Gera vermittelt werden wird. 
Der Postwagen zwischen Berga und Weida wird bei 1½ stündiger Fahrzeit 
um 43¾ Uhr früh aus Berga abgehen und 3½ Uhr Nachmittags dahin zurück- 
kommen; die Post-Distanz zwischen Berga und Weida ist auf 1 ¼4 Meile und 
das Personengeld auf 6 Sgr. pro Person und Meile festgesetzt worden. 
Die Post-Expeditor-Stelle in Berga ist dem dasigen Bürgermeister Thomas 
übertragen. 
Weimar am 8. September 1865. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
Schambach. 
  
Doruck der Hof. Buchdruckerei in Weimar.
	        
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