Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Juni 1862 Ziffer 
4 zu Punkt B, 4 und 6 (Seite 127 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Januar 1866 an die zeither zum Be- 
zirke der Großherzoglichen Salzgelder-Einnahme Vacha gehörigen Ortschaften 
Lengsfeld, Weilar und Gehaus von dieser Salzgelder = Einnahme abgezweigt 
und der Salzgelder-Einnahme zu Tiefenort zugewiesen worden. 
Weimar am 22. November 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 27. Januar 
1852 Ziffer 2 und vom 12. Dezember 1860 (Seite 30 und 101 des Regie- 
rungs-Blattes von 1852 und 1860) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß » 
1) im Königreiche Preußen und zwar 
a) in der Rhein-Provinz die Binnen-Kontrole in Beziehung auf den 
Verkehr mit Weinen 
b) in der Provinz Sachsen die Binnen-Kontrole in Beziehung auf den 
Verkehr mit Branntwein 
2) im Königreiche Sachsen die Binnen-Kontrole in Beziehung auf den Ver- 
kehr mit Branntwein, 
welche zeither daselbst noch bestanden, allgemein bis auf Weiteres aufgehoben wor- 
den ist. Weimar am 23. November 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Mit höchster Genehmigung wird hierdurch verordnet, daß in Zukunft 
jeder junge Arzt, welcher nach Erlangung der Doktorwürde in Folge einer nach 
dem Regulative vom 29. August 1862 abgelegten Prüfung sich um eine ärztliche 
Anstellung im Großherzogthume bewirbt, seinem dießfallsigen Gesuche bei dem un- 
terzeichneten Staats-Ministerium ein sogenanntes curriculum vitae beizulegen 
hat, in welchem derselbe mindestens folgende ihn betreffende Punkte vollständig und 
wahrheitsgetreu mitzutheilen verpflichtet seyn soll, nämlich: seinen Vor= und Zu- 
namen; Zeit und Ort seiner Geburt; den Stand des Vaters und ob derselbe noch 
am Leben ist; die Art seiner schulwissenschaftlichen Ausbildung; die behufs medizi- 
nischen Studiums von ihm frequentirten Universitäten nebst genauer Angabe aller
	        
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