561
daselbst regelmäßig besuchten Vorlesungen, Kliniken und sonstigen praktischen Lehr-
kurse; die Zeit der von ihm in Gemäßheit des oben erwähnten Regulativs abge-
legten Prüfungen, sowohl der naturwissenschaftlichen Vorprüfung, als des eigent-
lichen medizinischen Doktor-Examens zugleich mit Angabe der hierbei erlangten Cen-
sur-Noten.
Endlich hat derselbe anzugeben, ob und in welcher Weise er auch nach Er-
langung der medizinischen Doktorwürde sich theoretisch und praktisch für seinen zu-
künftigen Beruf weiter ausgebildet hat.
Wer ein in der gedachten Weise abgefaßtes curriculum vitae anläßlich
eines Anstellungsgesuches an das unterzeichnete Staats-Ministerium einmal eingesen-
det hat, ist bei etwaigen späteren Bewerbungen um eine erste ärztliche Anstellung
nur verbunden, unter Bezugnahme hierauf die eventuell für diesen Zwischenzeit-
raum sich nöthig machenden Ergänzungen des früheren Berichtes dem betreffenden
Gesuche hinzuzufügen.
Sind zur Zeit der Einreichung eines derartigen Gesuches mehr als zwei
Jahre seit dem Bestehen der medizinischen Doktorprüfung in Jena verflossen, so
kommen außerdem noch die Bestimmungen der Ministerial-Verordnung vom 28. No-
vember 1860, die Anstellung der Aerzte im Großherzogthume betreffend, in An-
wendung. Weimar am 24. November 1865.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Wat dorf.
IV. Zur Ausführung des §. 1 des Gesetzes vom 24. März 1865 werden
hierdurch für das Flößen auf der Werra nachstehende polizeiliche Vorschriften
erlassen:
S. 1.
Zum Flößen auf der Werra werden innerhalb des Großherzoglichen Gebietes
nur zugelassen:
a) Langholzfloße von einfach gebundenen Stämmen bis zu 1215/16 Zoll
Weimarischen oder 12 Zoll Nürnberger Maßes im Durchmesser,
b) Dielenfloße bis zu einer Höhe von 15½1/10 Zoll Weimarischen oder 14
Zoll Nürnberger Maßes mit
4 Betten Breter von 14 Fuß Länge oder geschnittener Latten von 14
bis 16 Fuß Länge,
3 Betten 20schuhiger Breter,
3 Betten 14schuhiger Breter und einem Bett gerissener Latten,
2 Betten 20schuhiger Breter und einem Bett gerissener Latten.