Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

48 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi- 
nisteriums vom 12. November 1859 (Regierungs-Blatt Nr. 30) wird andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die, als im Königreiche Bayern zur Aus- 
stellung einer Bescheinigung über die Zulässigkeit der Trauung eines Bayerschen 
Unterthanen im Auslande zuständigen dort genannten Königlichen Landgerichte und 
Land-Kommissariate jetzt die Bezeichunng „Bezirksämter“ führen. 
Weimar am 21. Januar 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
Für den Departements -Chef. 
J. von Helldorff. 
II. Von der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung ist nach dem Vor- 
gange der Königlich Preußischen Regierung beschlossen worden zu genehmigen, daß 
die in der Fabrik von Dreyse und Collenbusch zu Sömmerda gefertigten Pe- 
tarden für Knall= und Halte-Signale unter der Bedingung, „daß die be- 
treffenden Blechkapseln fest in Papierschnitzeln, Sägemehl oder Gyps verpackt oder 
auf andere Weise so fest und getrennt gelegt werden, daß sie sich weder selbst un- 
ter einander, noch einen andern Körper berühren können, und daß ferner die Kisten, 
in denen die Verpackung geschieht, von mindestens mit 1“ starken gespundeten Bret- 
tern angefertigt, durch Holzschrauben zusammengehalten, vollständig dicht gemacht 
und mit einer zweiten dichten Kiste, welche keinen größeren Raum als 2 Kubik- 
fuß einnehmen darf, umgeben werden“, zur Versendung auf der Thüringi- 
schen Eisenbahn ausnahmsweise zugelassen werden. 
Höchstem Befehle zufolge wird dieses als Nachtrag zu §. 15 bezüglich An- 
hang A des Bahnpolizei-Reglements für die Thüringische Eisenbahn vom 15. Au- 
gust 1863 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1863 S. 125 flg.) hierdurch bekannt 
gemacht. 
Weimar am 3. Februar 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Selldorff. 
Dearuuck der Hof. Buchdruckerei in Weimar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.