Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Ministerial-Bekanuntmachungen. 
Nachdem von Seiten der Königlich Würtembergischen Regierung die Ausfuhr 
von Pferden über die Grenzen des Zollvereins -Gebiets bis auf Weiteres verboten 
worden ist, wird dieses Verbot hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht, unter 
Hinweisung darauf, daß Uebertretungen desselben auf Grund des Zoll-Kartels vom 
11. Mai 1833 auch im Großherzogthume zu bestrafen sind. 
Weimar am 15. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Nach einer anher gelangten Mittheilung des Senats der freien und Hanse- 
stadt Lübeck sind zur Ausstellung von Ehe-Konsensen (Trauscheinen) oder der an 
deren Stelle tretenden Bescheinigungen im jenseitigen Gebiete zuständig für die 
Stadt Lübeck und deren Vorstädte das Stadtamt (an der Stelle der Senats- 
Kanzlei); für das Städichen Travemünde und die zum Amts-Bezirke gehörigen 
Ortschaften Brodten, Gneversdorf, Teutendorf, Ivendorf und Rönnau das Amt 
Travemünde; für die übrigen Landbezirke das Landamt. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung der vormaligen Großherzoglichen 
Landes-Direktion vom 23. September 1828, die Schafpocken betreffend, wird 
hierdurch verordnet, daß in Zukunft die Vornahme der Schutz pocken-Impfung der 
Schafe, d. h. der Impfung derselben, zu einer Zeit, wo weder in der betreffenden 
Heerde selbst, noch in deren Umgebung, die Schafpocken herrschen, nur nach vor- 
heriger Anzeige bei dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor und nach dessen einge- 
holter Erlaubniß gestattet ist und daß die geimpften Schafe, bezüglich deren Heer- 
den, ganz so, wie die von natürlichen Pocken befallenen polizeilich zu behandeln sind. 
Weimar am 22. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
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