Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Auch sind, insoweit durch diesen Bertrag und den noch erforderlichen weite- 
ren Statuten-Nachtrag nicht ein Anderes festgestellt wird, die Bestimmungen der 
Gesellschafts-Statuten mit ihren Nachträgen für die Verwaltung des neuen Unter- 
nehmens maßgebend. 
So geschehen Erfurt am siebenten Juli 1800 fünf und sechzig. 
Die Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
gez. L. Braun. gez. von Nostiz. Dr. Reinhard. 
von Wolffersdorf. Kräger. Herrmann. 
Franz Wilke. Eichel. K. Riemann. 
Hartnack. 
Nachtrag 
zum 
Statut der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
8. 1. 
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf die Er- 
bauung und den künftigen Betrieb einer Zweigbahn von der Station Dietendorf 
nach Arnstadt ausgedehnt. 
§. 2. 
Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Kapital wird vor- 
läufig auf 338,000 Thaler festgestellt. 
S. 3. 
Die Beschaffung des Anlage-Kapitals von 338,000 Thalern erfolgt durch Auf- 
nahme einer Anleihe gegen Ausgabe von auf den Namen der Gläubiger lautenden 
Schuloscheinen. 
S. 4. 
Rücksichtlich der Verhältnisse der neuen Zweigbahn zu der Herzoglich Sachsen- 
Coburg-Gothaischen und der Fürstlich Schwarzburg-Sondershäusischen Staatsregierung
	        
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