Full text : Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

2.  Sachschäden.

Wenn  wir  in  die  Geschichte  unseres  Volkes  zurückblicken,  so  finden  wir,
abgesehen  von  dem  Deutsch--Französischen  Krieg  von  1870/71,  keinen  Feldzug,
der  so  überwiegend  auf  dem  Gebiete  des  Feindes  geführt  worden  ist  wie  der
gegenwärtige.  Selbst  siegreiche  Kriege  hat  das  deutsche  Volk  früher  zum
großen  Teil  im  eigenen  Lande  ausfechten  müssen.  So  ist  der  unmittelbare
Schaden,  den  kriegerische  Ereignisse  deutschem  Sacheigentum  auf  deutschem
Boden  zugefügt  haben,  im  Verhältnis  zu  der  Gesamtsumme  der  im  Deutschen
  Reich  vorhandenen  Sachwerte  gering.  Die  unmittelbar  zerstörenden
Wirkungen  des  Krieges  haben  sich  nur  in  den  Grenzprovinzen  fühlbar  gemacht.
  Immerhin  sind  auch  in  den  übrigen  Gebieten  des  Reiches,  die  von
der  Kriegführung  selbst  nichts  gesehen  haben,  mittelbar  schädigende  Eingriffe
  in  das  einzelne  Sacheigentum  vorgekommen,  insbesondere  durch  die
Kriegsgesetzgebung,  die  eine  Reihe  von  Gegenständen  des  Kriegsbedarfs
der  Verfügungsgewalt  des  einzelnen  Eigentümers  entzogen  hat.  Dies  steht
in  engem  Zusammenhange  mit  anderen  gesetzgeberischen  Maßnahmen,
welche  weniger  das  Eigentum  an  der  einzelnen  Sache,  als  die  gesamte  Vermögens-
  und  Geschäftslage  der  Bürger  treffen  und  daher  bei  deren  Besprechung
  erörtert  werden  sollen.

Weit  schwerer  als  diese  Kriegsschäden  inländischen  Sacheigentums  ist
der  Schaden,  den  das  Eigentum  der  Inlandsdeutschen  im
Auslande  erfahren  hat.

Um  mit  dem  geringsten  Posten  anzufangen,  sei  erwähnt,  daß  bei  Ausbruch
  des  Krieges  —  es  war  gerade  die  Reisezeit  —  ein  großer  Teil  wohlhabender
  Inlandsdeutschen  im  Ausland  unterwegs  war  und  bei  der  durch
die  Ausweisung  gebotenen  Eile  und  bei  den  durch  die  Mobilmachung  entstehenden
  Verkehrsschwierigkeiten  sein  Reisegepäck  im  feindlichen  Auslande
hat  zurücklassen  müssen.  Dieser  Schaden  wird  sich  nicht  allzu  schwer  ertragen
lassen.

Ganz  anders  sieht  es  mit  den  Schäden  aus,  welche  das  im  Ausland
angelegte  oder  befindliche  Eigentum,  insbesondere  des  deutschen  Handelsstandes,
  erfahren  hat.  An  erster  Stelle  ist  hier  die  deutsche  Reederei
zu  nennen.  Schon  im  Deutsch-Französischen  Kriege  war  ihre  Einbuße  sehr
erheblich.  Obwohl  damals  nur  ungefähr  80  Schiffe  aufgebracht  worden
sind,  hat  man  den  dadurch  verursachten  Schaden  auf  ungefähr  9  000  000
Mark  beziffert.  Der  jetzige  Krieg,  der  die  ganze  Welt  umspannt,  ist
infolge  der  Beteiligung  Englands  für  die  deutsche  Schiffahrt  weit  verlustreicher
  gewesen.  Es  stehen  auch  heute  ganz  andere  Werte  in  der  Rechnung
als  1871.