94 Lehrpläne.
stammlichen Divergenzen nicht zu unterschätzen ist. Nur wer neben
seinen beruflichen Kenntnissen über ein ausreichendes Maß allgemeinen
Wissens verfügt, kann sich über die kleinlichen Partei- und Standes-Interessen
erheben und das ganze Staatswohl wägend ins Auge fassen,
nur der kann gegen die zunehmende Zersplitterung und Sonderbündelei
arbeiten und einen Wall gegen die Elemente der Zerstörung bilden helfen,
die alles Errungene, nach dem sich Generationen in hoffnungsloser
Sehnsucht verzehrten, vernichten wollen.
So rufen denn diese Männer nicht nur nach einem staatsbürgerlichen
und Geschichts-Unterricht für unsere Fortbildungsschulen, sondern verlangen
auch Minderung des Berufsunterrichts zugunsten der Erd- und
Naturkunde. Fortentwickelung des in der Volksschule nicht zu Ende
geführten Unterrichts, Beseitigung der jetzt zwischen ihr und der Fortbildungsschule
bestehenden Kluft, das sei das Ziel, dem man zustreben
müsse, und die gegebenen Lehrer hierfür seien die Volksschullehrer.
Selbstverständlich könnten diese auf beruflichen Gebieten nicht mit den
Fachleuten konkurrieren, und deshalb müßten die letzteren in Berufsnebenklassen
unterrichten ; aber die Hauptsache sei und bleibe der allgemeine,
von seminaristisch gebildeten Lehrern zu erteilende Unterricht.
Man spricht und schreibt jetzt viel von Volkshochschulen; die
Fortbildungsschule kann, in dieser Weise organisiert, die richtige Vorstufe
hierfür, eine Volksmittelschule im wahrsten Sinne des Wortes
werden.
Wir nun, die wir uns mit der Werkschule befassen, sind in der
glücklichen Lage, abseits von diesem Zwiste zu stehen oder doch mindestens
den mittleren Weg wählen zukönnen; denn einerseits wenden
wir uns mit dem so heiß umstrittenen Bürgerkunde-Unterricht nur an
die ältesten Schüler, die zweifellos schon an sich ein lebhaftes Interesse
für die hier zu behandelnden Fragen haben, andernteils können wir den
Unterricht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen nach
unserem besonderen Empfinden regeln. Der Stunden- und Raummangel,
unter dem die allgemeinen Fortbildungsschulen leiden, existiert
für uns bei weitem nicht in gleichem Maße, Gewerbekunde, Buchführung,
Gesetzes- und Bürgerkunde werden nicht miteinander vermengt, sondern,
und zwar in insgesamt möglichst 3—4 Wochenstunden, getrennt
gegeben, wenn angängig sogar noch auf 2 Jahre verteilt, so daß dem
Ideale der Verfechter der Volksmittelschule ganz entschieden sehr nahe
gekommen wird. Den Fachunterricht aber brauchen wir nicht in einer
ganzen Anzahl getrennter Fach-Nebenklassen zu erteilen. Wir wenden
uns ja in der Werkschule jeweilig nur an die Mitglieder eines Berufs,
und völlig gleichberechtigt steht der Fachunterricht so neben dem
allgemeinen. Ob für den letzteren unbedingt seminaristisch gebildete