141
[80|] II. An der Stelle des zum Hauptagenten der National-Viehversicherungs-
gesellschaft zu Cassel für das Großherzogthum ernannt gewesenen Kaufmanns
Louis Carl Grosse zu Allstedt, ist der Kaufmann Robert Heinrich hier zum
Hauptagenten bestellt worden.
Es wird solches, unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 16. No-
vember 1869 (Reg.-Blatt vom Jahre 1869, S. 348) hierdurch zur öffentlichen.
Kenntniß gebracht.
Weimar am 1. September 1871.
Großherzoglich Sichsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
(811 III. Nachdem zwischen der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung und
den Staatsregierungen der Herzogthümer Sachsen Coburg-Gotha, der Fürstenthü-
mer Schwarzburg-Sondershausen, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie eine
Uebereinkunft getroffen worden ist, zufolge deren die Thätigkeit der im Großherzog=
thum nach Maßgabe des §. 31 des Bundesgesetzes vom 11. Juni 1870 über
das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und
dramatischen Werken laut Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Juni 1871 gebildeten
Sachverständigen = Vereine bis auf Weiteres auch auf die Staatsgebiete der Her-
zogthümer Sachsen Colurg= Gotha und die Fürstenthümer Schwarzburg-Sonders-
hausen, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie ausgedehnt worden ist, und auf
Regquisitionen der Gerichtsbehörden der genannten Herzogthümer und Fürstenthümer
einzutreten hat, bringen wir dies zur Nachachtung für die diesseitigen Gerichtsbe-
hörden und Staatsangehörigen hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Weimar am 4. September 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
G. Thon.