Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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8., 9., 10. Stück des Reichs--Gesetzblattes enthalten unter 
die Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Verwaltung der 
Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen angestellten Beamten, vom 
27. Februar 1872; unter 
die Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren 
Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die 
wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind, vom 3. März 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsicht- 
lich ihren vom Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten 
Schüler zu den im §. 154 Nr. 2 der Militär-Ersatzinstruktion vom 
26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören, vom 3. März 
1872; unter 
Ernennungen von General-Konsuln und Konsuln des Deutschen Reichs; 
unter 
die Deklaration, betreffend die Ausdehnung der zwischen Preußen und 
den Niederlanden am 16. Juni 1856 abgeschlossenen Konsular-Kon- 
vention auf die Konsuln des Deutschen Reichs in den niederländischen 
Kolonien, vom 11. Januar 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 13. März 1872; unter 
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs; 
unter 
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an den Kaiserlichen 
General-Konsul Will zu Havana auf Grund des §. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Hei- 
rathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden; unter 
Exequatur-Ertheilungen; unter 
die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, rom 17. 
März 1872; unter 
den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze 
für Kombattanten an Offiziere, Aerzte 2c. der Marine vom 14. März 
1872. 
Weimar. — Oof Buchdruckerei.
	        
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