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8., 9., 10. Stück des Reichs--Gesetzblattes enthalten unter
die Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Verwaltung der
Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen angestellten Beamten, vom
27. Februar 1872; unter
die Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren
Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die
wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind, vom 3. März 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsicht-
lich ihren vom Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten
Schüler zu den im §. 154 Nr. 2 der Militär-Ersatzinstruktion vom
26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören, vom 3. März
1872; unter
Ernennungen von General-Konsuln und Konsuln des Deutschen Reichs;
unter
die Deklaration, betreffend die Ausdehnung der zwischen Preußen und
den Niederlanden am 16. Juni 1856 abgeschlossenen Konsular-Kon-
vention auf die Konsuln des Deutschen Reichs in den niederländischen
Kolonien, vom 11. Januar 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten
zum Bundesrathe, vom 13. März 1872; unter
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs;
unter
die Ertheilung der allgemeinen Ermächtigung an den Kaiserlichen
General-Konsul Will zu Havana auf Grund des §. 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 1870, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige
Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Hei-
rathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden; unter
Exequatur-Ertheilungen; unter
die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, rom 17.
März 1872; unter
den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze
für Kombattanten an Offiziere, Aerzte 2c. der Marine vom 14. März
1872.
Weimar. — Oof Buchdruckerei.