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Der auf Grund der früheren Statuten erlangte Besitz des Dienstauszeich-
nungskreuzes erster Klasse für 20jährige Dienstzeit schließt dagegen die Verleihung
der auf Grund zegenwärtiger Statuten durch 2 1jährige Dienstzeit zu erwerbenden
oldenen Dienstaus sschnalle aus.
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Urkundlich haben Wir dieses Statut höchsteigenhändig vollzogen und Unser
Großherzogliches Staatsinsiegel demselben beidrucken lassen.
Weimar am 9. März 1872.
Carl Alerander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Statut,
die Dienstauszeichnung für Unteroffiziere
und Gemeine beim Großherzoglichen
Bundes-Kontingent betreffend.