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Ministerial-Bekanntmachungen.
(61) I. Es wird hierdurch zur Kenntniß sämmtlicher Gerichtsbehörden und Staats-
anwälte gebracht, daß dem Kaiserlich Deutschen Konsul W. A. Bahe zu Mel-
bourne auf Grund des §. 20 des Konsular-Gesetzes vom 8. November 1867 die
generelle Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden
von Seiner Durchlaucht, dem Kanzler des Deutschen Reichs ertheilt worden ist.
Weimar am 27. März 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
/62| II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großher-=
zogs, ist dem Herrn Alfred Salamon zu Berlin ein Erfindungspatent auf ein
neues Schmiermittel zum Schmieren von Maschinen 2c. nach Maßgabe der bei dem
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraus-
setzungen und Bedingungen sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekannt-
machung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 Seite 13—16) angegeben
und begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume in
Ausführung gebracht ist.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. April 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
Weimar. — Hof-= Buchdruckerel.