Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Anhang C. 
Formular 
einer 
Vormundschaftsrechnung. 
Auf dem Titelblatt sind die Namen und Geburtstage der Pflegebefohlenen, 
die Rechnungsjahre und die Namen der Vormünder, und auf der Rückseite desselben 
ist der Münzfuß, in welchem die Rechnung geführt wird, zu bemerken. 
Einnakbme. 
Cap. I. Vorrath bei Anfang der Rechnung. 
„ II. An Kauf= und Auktionsgeldern von verkauften Gütern, Mobilien ꝛc. 
„ III. An Hauszins und Güterpacht. 
„ IV. An eingegangenen Außenständen. 
V. Interessen von ausgeliehenen Kapitalien; auch Coupons von Staats- 
obligationen, Dividenden von Aktien und dergleichen. 
„ Vl. Kapitalien, die erborgt wurden. 
„ V.II. Erlös aus der Wirhhschaft. 
„ VIII. Iusgemein. « 
Hierher kommt, was in kein früheres Kapitel paßt. 
Anmerkung. In die Kapitel III., V. und VII. gehören alle im Rech- 
nungsjahr fällig werdende Einkünfte, einerlei, ob sie theilweise etwa in 
Rest geblieben oder nicht. 
Ausgabe. 
Cap. I. Was der Vormund in voriger Rechnung etwa gutbehalten. 
„ II. Herrschaftliche-, Gemeinde= und andere Abgaben. 
III. An bezahlten Schulden und Kapitalzinsen. 
IV. An neu angelegten Kapitalien. 
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