Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

221 
O 
Konzessions-Bedingungen 
für die 
Sächsisch- Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft. 
S. 1. 
Der unter dem Namen ber: 
Sächsisch-Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft 
zusammengetretenen Aktien-Gesellschaft wird zum Bau und Betriebe einer Lokomotiv- 
Eisenbahn, welche von Wolfsgefährt aus über Berga, Greiz, Elsterberg, Plauen 
bis in die Gegend von Weischlitz geführt und an den Endpunkten einerseits mit 
der Gera-Eichichter Bahn, andererseits mit der Plauen-Oelsnitzer Staatsbahn, nicht 
minder bei Greiz mit der Greiz-Brunner Bahn, in unmittelbaren Schienenanschluß 
gebracht werden soll, unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmungen 
Konzession ertheilt. 
§. 2. 
Die Gesellschaft soll befugt sein, den Betrieb einer anderen anschließenden 
Eisenbahnverwaltung zu überlassen. Die Wahl dieser Verwaltung und das mit 
ihr zu treffende Abkommen unterliegen jedoch der Genehmigung der Regierungen der 
drei von der Bahn getroffenen Staaten. 
g. 3. 
Die Gesellschaft hat ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Greiz 
zu nehmen und sind deshalb für alle inneren Angelegenheiten der Gesellschaft die 
im Fürstenthum Reuß älterer Linie bestehenden Vorschriften maßgebend. 
Der ordentliche Gerichtsstand der Gesellschaft ist bei den für die Stadt Greiz 
zuständigen Gerichtsbehörden, unbeschadet jedoch des besonderen Gerichtsstandes, welchen 
die Gesellschaft vor anderen Gerichtsstellen nach den betreffenden Landesgesetzgebungen 
anzuerkennen hat. 
8. 4. 
Die Ordnung der inneren Angelegenheiten der Gesellschaft ist Sache des Ge- 
sellschaftsstatuts, dessen Eintragung in das Handelsregister des Handelsgerichts Greiz 
zu bewirken ist. 
Dieses Statut darf jedoch nichts enthalten, was den gegenwärtigen Konzessions- 
Bedingungen und dem darüber unter den betheiligten Regierungen abgeschlossenen 
37
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.