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Ministerial-Bekanntmachung.
[94] Zufolge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
ist den Herren William Cameron Sillar zu London, Robert George Sillar,
George William Wigner, Christopher Rawson daselbst, Philipp Ovenden
zu Lyndhurst, James Wylde zu Leamington, William Me. Crce zu
Leyton, Henry Hill zu Hastings ein Erfindungspatent auf Verbesserungen
im Geruchlosmachen und in der Reinigung von Kloakenstoffen, Urin und anderen
Abfallstoffen und Flüssigkeiten und in der Fabrikation von Dünger aus denselben,
als auch in den Apparaten zu diesen Zwecken, nach Maßgabe der bei dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung und Zeichnungen unter
allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843, S. 13—16)
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an ge-
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah-
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume
in Ausführung gebracht ist.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt wor-
den ist, wird solches bierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 20. Juni 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.