Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

Regierungs-Blatt 
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar--Eisenath. 
Nummer 27. Weimar. 9. Juli 1872. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
[101) Nachdem der unter dem Namen „Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft“ 
zur Ausführung einer von Mehltheuer durch das Triebesthal nach Weida führenden 
Eisenbahn gegründeten und in Plauen demizilirenden Aktiengesellschaft die Kon- 
zession zum Bau und Betrieb dieser Eisenbahn innerhalb des Großherzoglichen 
Gebiets ertheilt worden ist, werden die desfallsige Konzessions-Urkunde nebst Staats- 
vertrag vom 19. Dezember 1871 und den Konzessions-Bedingungen sowie das 
Statut der genannten Gesellschaft hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Juni 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
K. 1. 
ertheilen hiermit der zum Zwecke des Baues und Betriebes einer Lokomotiv-Eisenbahn 
von Mehltheuer nach Weida unter dem Namen Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn- 
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