Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Konzessions-Bedingungen 
für die 
Mehltbeuer-Weidaer Gisenbahn-Gesellschaft. 
8. 1. 
Der unter dem Namen: 
Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft 
zusammengetretenen Aktiengesellschaft wird zum Baue und Betriebe einer zweiglei- 
sigen Lokomotiv-Eisenbahn, welche von Mehltheuer aus durch das Triebesthal nach 
Weida geführt und an den Endpunkten einerseits mit der Sächsisch-Bayerschen 
Staatsbahn, andererseits mit der Gera-Eichichter Bahn in unmittelbaren Schienen- 
anschluß gebracht werden soll, unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Be- 
stimmungen Konzession ertheilt. 
§. 2. 
Die Gesellschaft soll befugt sein, den Betrieb einer anderen anschließenden 
Eisenbahnverwaltung zu überlassen. 
Die Wahl dieser Verwaltung und das mit ihr zu treffende Abkommen unter- 
liegen jedoch der Genehmigung der Regierungen der vier von der Bahn getroffenen 
Staaten. 
§. 3. 
Die Gesellschaft hat ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Plauen 
zu nehmen und sind deshalb für alle inneren Angelegenheiten der Gesellschaft die 
im Königreich Sachsen bestehenden Vorschriften maßgebend. 
Der ordentliche Gerichtsstand der Gesellschaft ist bei der für die Stadt 
Plauen zuständigen Gerichtsbehörde, unbeschadet jedoch des besonderen Gerichtsstan- 
des, welchen die Gesellschaft vor anderen Gerichtsstellen nach den betreffenden Lan- 
desgesetzgebungen anzuerkennen hat. 
8. 4. 
Die Ordnung der inneren Angelegenheiten der Gesellschaft ist Sache des Ge- 
sellschaftsstatuts, dessen Eintragung in das Handelsregister des Handelsgerichts 
Plauen zu bewirken ist. 
Dieses Statut darf jedoch nichts enthalten, was den gegenwärtigen Konzessions- 
Bedingungen und dem darüber unter den betheiligten Regierungen abgeschlossenen 
Vertrage widerspricht. Abänderungen des Statutes unterliegen, soweit fie zugleich 
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