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Statut
der
Mehltbeuer-Weidaer Gisenbahn-Gesellschaft.
J.
Bildung, Zweck und Geschäftsumfang der Gesellschaft.
8. 1.
Unter dem Namen
„Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft"
wird nach den Bestimmungen des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und des
Bundesgesetzes vom 11. Juni 1870 (Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes
pro 1870 Nr. 12 S. 375 folg.) eine Gesellschaft von Aktionairen gebildet.
Die Gesellschaft hat die Rechte und Eigenschaft einer juristischen Person und
wird durch eine Direktion repräsentirt.
S. 2.
Das Demizil und der Sitz der Gesellschaft ist Plauen i/V. und das dortige
Königliche Gerichtsamt im Bezirksgericht ihr Gerichtsstand.
8. 3.
Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung, Unterhaltung und Benutzung einer
Eisenbahn von der Station Mehltheuer der Sächsisch-Bayerischen Staatsbahn nach
Weida durch das Triebesthal zum Transport von Personen, Waaren und anderen
Gegenständen.
S. 4.
Die Errichtung von Zweigbahnen oder sonstigen Kommunilkationswegen bleibt
späteren Beschlüssen, unter Genehmigung des Staates, vorbehalten.
Zum Bau der Bahn gehört die Errichtung der zu ihrer künftigen Benutzung
erforderlichen Gebäude und Anlagen.
S. 5.
Die Gesellschaft ist befugt, im Wege der Expropriation nach den darüber be-
stehenden oder noch ergehenden Gesetzen und Vorschriften die Grundstücke eigenthüm-
lich zu erwerben oder vorübergehend zu benutzen, welche zum Bau einer doppel-
geleisigen Bahn und der dazu gehörigen Anlagen erforderlich sind.
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