Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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S. 10. 
Die Einzahlungen geschehen nach der Wahl der Aktionaire in Plauen i. V., 
in Leipzig, in Dresden, oder in Berlin, bei denjenigen Zahlungsstellen, welche die 
Direktion bezeichnen wird. 
8. 11. 
Die Ratenzahlungen werden auf besonderen, mit der Nummer der künftigen 
Aktie versehenen Quittungsbogen bescheinigt, welche auf den Namen des ersten 
Zeichners lauten. (Formular A.) 
  
S. 12. 
Der erste Zeichner ist für den vollen Nominalbetrag der auf seinen Namen 
ausgestellten Quittungsbogen verhaftet, und kann sich durch Uebertragung des Letz- 
teren auf einen Anderen von dieser Verpflichtung nicht befreien. Die Gesellschaft 
ist jedoch befugt, wenn 40 Prozent eingezahlt sind, die Freilassung der ursprün- 
glichen Zeichner von der ferneren Verhaftung zu beschließen. Bis dieser Beschluß 
gefaßt ist, gelten alle Einzahlungen als für Rechnung des im Quittungsbogen be- 
nannten ersten Zeichners geleistet und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, von 
etwaigen Cessionen desselben Kenntniß zu nehmen. 
§. 13. 
Leistet ein Aktionair die erforderlichen Zahlungen nicht innerhalb der im §. 9 
vorgeschriebenen Frist, so verfällt er für jeden Quittungsbogen, von welchem er 
mit der Zahlung im Rückstande geblieben ist, in eine Konventionalstrafe von Fünf 
Thalern zu Gunsten der Gesellschaftskasse. Der Gesellschaft steht es aber auch 
frei, wenn die Zahlung auf eine weitere Privat= oder öffentliche Aufforderung nach 
ferneren vier Wochen nicht erfolgt, nach dem Beschlusse des Aufsichtsraths, entwe- 
der den rückständigen Betrag nebst 6 Proz. Verzugszinsen und der Konventional= 
strafe gerichtlich einzutreiben oder den Aktionair seines Rechts aus dem Quittungs- 
bogen für verlustig zu erklären, den betreffenden Quittungsbogen von ihm einzu- 
fordern und falls er binnen 8 Tagen nicht eingeht, in einer öffentlichen Bekannt- 
machung für null und nichtig zu erklären und an Stelle des annullirten Quittungs- 
bogens einen anderen unter einer neuen Aktien-Nummer auszufertigen und nach dem 
Tagescourse durch einen vereideten Makler für Rechnung des gestrichenen Aktionairs 
verkaufen zu lassen. Aus dem Erlöse wird die rückständige Rate nebst Zinsen 
und der Strafe, sowieit dies möglich, berichtigt, der Aktionair bleibt aber für den 
etwaigen Ausfall verhaftet.
	        
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