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sowie alle Zusätze und Aenderungen des Statuts, welche das Handelsgericht zum
Zwecke der Eintragung oder die Hohen betheiligten Staatsregierungen zum Zwecke
der Konzessions-Ertheilung verlangen möchten, an- und vorzunehmen.
Zur An= und Vornahme solcher Zusätze und Aenderungen genügt die urkund-
liche Erklärung zweier Mitglieder des Aufsichtsraths.
Das Statut soll demnächst mit den Aenderungen und Zusätzen für sämmt-
liche Aktionaire gültig und bindend sein.
Auf Grund der notariell beglaubigten Verhandlungen vom 11. Jannar 1872
und 12. Februar 1872 aufzgestellt.
Plauen, am 22. Februar 1872.
Für den Ausfsichtsrath der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-
Gesellschaft:
Oskar Kuntze, Vorsitzender.
Gustav Steinhäuser, Vice-Vorsitzender.