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A.
Zwischen der Großherzoglich Sächsischen Regierung, vertreten durch den Ge-
heimen Staatsrath Dr. von Groß, der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regie-
rung, vertreten durch den Staats-Minister von Gerstenberg-Zech, Excellenz, und
der Fürstlich Reußischen Regierung j. L., vertreten durch den Minister von Harbou,
Excellenz, einerseits, und den Bankhäusern S. Bleichröder und Jakob Landau
zu Berlin andererseits, ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden:
1H
Die Regierungen des Großherzogthums Sachsen, des Herzogthums Sachsen-
Altenburg und des Fürstenthums Reuß j. L. verpflichten sich, einer nach den Vor-
schriften des Handelsgesetzbuchs zu konstituirenden Aktien-Gesellschaft die Konzession
zum Bau und Betriebe einer von Weimar über Jena und Roda nach Gera füh-
renden und an beiden genannten Endpunkten mit der Thüringer, bezüglich der Gera-
Gößnitzer Bahn in unmittelbare Verbindung zu bringenden Lokomotiv-Eisenbahn
unter den üblichen Konzessions-Bedingungen und unter Verleihung der Expropriations-
befugniß, sowie unter Berücksichtigung der nachstehend vereinbarten besonderen Be-
stimmungen zu ertheilen.
2.
Die Bankhäuser Bleichröder und Landau verpflichten sich, diese Aktien-Gesell-
schaft spätestens sechs Monate nach definitiver Genehmigung des gegenwärtigen
Vertrags Seitens der betheiligten Regierungen zu bilden und vorschriftsmäßig zu
konstituiren.
3.
Für die Ausführung des bezeichneten Unternehmens sind auf Grundlage der
von dem Eisenbahnbaumeister Bohne angefertigten Vorarbeiten Detailpläne vorzu-
legen, deren technische und landespolizeiliche Feststellung Seitens der betheiligten Re-
gierungen vorbehalten bleiben.
Eine Abänderung des vorliegenden Projekts wird jedoch schon jetzt insoweit
vereinbart, als die Führung der Linie vom Bahnhofe Jena von Jena ab in der
Richtung von Weimar in einer Steigung von 1: 50 unter Abkürzung der projek-
tirten Linie um circe ½ Meile nachgelassen wird. Die Kurven dürfen jedoch einen
kürzeren Krümmungshalbmesser als 450 Meter nicht haben.
4.
Die Bahn ist nach den über Eisenbahnbauten im Deutschen Eisenbahn-Ver-
eine bestehenden Grundsätzen auszuführen und in vollständigem betriebfähigen Zu-
stande und mit den erforderlichen Betriebsmitteln versehen, herzustellen.