Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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3 Jahre hintereinander eine Dividende von 5% jährlich an die Inhaber 
der Stamm--Aktien aus den Betriebsüberschüssen der Bahn gezahlt worden ist. 
Sobald auf die Stamm-Aktien aus den Erträgen der Bahn 5% Zinsen 
gezahlt sind, so werden die alsdann noch vorhandenen Betriebsüberschüsse 
zunächst zur Rückzahlung der von den Regierungen auf Grund der Bestim- 
mungen unter b geleisteten Zuschüsse verwendet. · 
EthaltendieBesitzerderStammsAktienundStamm-Ptioritätsaktien 
6% Dividende aus den Betriebseinnahmen, so werden alsdann die Ueber- 
schüsse über 6% zu ½ auf die Stamm-= und StammPrioritäts-Aktien und 
zu ½ auf die Regierungen nach Verhältniß der von ihnen geleisteten Garantie 
vertheilt. 
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7. 
Die Aktien-Gesellschaft wird den Bau durch die neu begründete Deutsche 
Reichs= und Kontinental-Aktien-Baugesellschaft zu Berlin ausführen lassen. 
Die Bankhäuser Bleichröder und Landau sind aber solidarisch dafür haftbar, daß 
der Bau und die Ausrüstung der Bahn für das festgestellte Anlagekapital vorschrifts- 
mäßig ausgeführt werden; dieselben haben daher eine etwaige Ueberschreitung des 
Anlagekapitals zu decken. 
8. 
Die Bauzeit wird auf 3 Jahre festgesetzt. 
9. 
Die Bankhäuser Bleichröder und Landau übernehmen den Gesammtbetrag der 
Stamm,-Aktien und Stamm Prioritätsaktien auf feste Rechnung zum Nominalbetrage 
und bleiben für die volle Einzahlung verhaftet. 
10. 
Zur Sicherstellung der übernommenen und ihnen durchgängig solidarisch auf- 
haftenden Verpflichtungen bestellen die Bankhäuser Bleichröder und Landau alsbald 
nach definitiver Genehmigung dieses Vertrages eine Kaution von 300,000 Thalern 
in deutschen kourshabenden Papieren zum Tageskours. Die Bestimmungen der 
Kasse, in welcher diese Kaution zu hinterlegen ist, bleibt weiterer Entschließung der 
Regierungen vorbehalten. 
11. 
Die Regierungen behalten sich vor, von dem gegenwärtigen Vertrage zurück- 
zutreten, insofern nicht innerhalb sechs Monaten vom Tage der definitiven Geneh- 
migung desselben die Aktien-Gesellschaft konstituirt und die Konzessionsertheilung 
nachgesucht sein wird.
	        
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