Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Statut 
der 
Weimar-Gerger Eisenbahn--Geselkklschaft. 
Titel J. 
Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens. 
F. 1. 
Unter der Firma: 
Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft 
wird eine Aktiengesellschaft begründet, welche den Bau und den Betrieb einer von 
Weimar über Jena und Roda nach Gera führenden und an beiden genannten 
Endpunkten mit der Thüringer, bezüglich der Gera-Gößnitzer Bahn in unmittel- 
bare Schienenverbindung zu bringenden Lokomotiv-Eisenbahn zum Zwecke hat. 
S. 2. 
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Weimar. Der ordentliche Gerichtsstand 
der Gesellschaft ist bei den für diese Stadt kompetenten Gerichtsbehörden, vorbe- 
hältlich jedoch des besonderen Gerichtsstandes, welchen die Gesellschaft vor den 
Gerichtsstellen der übrigen betheiligten Länder nach den betreffenden Landesgesetzge- 
bungen anzudrkennen hat. 
§. 3. 
Die Gesellschaft wird das Transportgeschäft auf der Bahn entweder für eigene 
Rechnung betreiben, auch, soweit sie es ihrem Interesse gemäß findet oder gesetzlich 
dazu verpflichtet ist, Anderen die Benutzung der Bahn zu Personen= und Güter- 
Transporten gegen Entrichtung eines bestimmten Bahngeldes gestatten, oder einer 
anderen Eisenbahn-Verwaltung den gesammten Betrieb der Bahn durch besonderen 
Vertrag überlassen. 
Titel II. 
Grundkapital, Aktien, Aktionaire, Gesellschaftsblätter. 
8. 4 
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in Sechs Millionen Dreimalhundert- 
tausend Thalern und wird durch
	        
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