Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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den Additional-Vertrag zum Postvertrag mit Rußland, vom 26./14. 
Mai 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, 
Thierärzte und Apotheker bezüglich Erzänzung der Bekanntmachung 
vom 25. September 1869, vom 28. Juni 1872; unter 
Ernennung eines Konsuls und eines Vize-Konsuls des Deutschen 
Reichs; unter 
das Gesetz, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten 
des Deutschen Reichs, vom 1. Juli 1872; unter 
das Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 
1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung dos Gesetzes über den 
Orden der Gesellschaft Jesu, vom 5. Juli 1872; unter 
den Schiffahrts-Vertrag zwischen Deutschland und Portugal, vom 
2. März 1872; unter 
das Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts für das Jahr 
1872, vom 5. Juli 1872; unter 
die Spezial= Konvention zwischen Deutschland und Frankreich, die 
Zahlung des Restes der französischen Kriegskosten = Entschädigung be- 
treffend, vom 29. Juni 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Schiffsvermessungs-Ordnung, vom 
5. Juli 1872; unter 
die Ueberweisung eines Theils des Jurisdiktionsbezirks des Kaiser- 
lichen Konsulats in Konstantinopel an den Vize-Konsul Grosse in 
den Dardanellen; unter 
die Ertheilung des Exequatur an Herrn Ban Campbell Jonas 
als Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Berlin; 
unter 
das Gesetz, betreffend die französische Kriegskosten = Entschädigung, vom 
8. Juli 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend den mit der Regierung der Vereinigten 
Königreiche Schweden und Norwegen vereinbarten gegenseitigen Schutz 
der Waarenbezeichnungen, vom 11. Juli 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Umrechnung der Uebergangsabgaben 
von Bier, Branntwein und geschrotetem Malz, beziehungsweise die