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worauf die letztere, versehen mit dem darunter zu setzenden, unterschriftlich
und sonst gehörig vollzogenen Zeugnisse der von dem Gemeindevorstande
bewirkten Prüfung und der dabei constatirten Richtigkeit, nebst den beizu-
fügenden sämmtlichen, nach der Nummerfolge geordneten Hauslisten und dem
mit eingegangenen Lieferscheine (auf welchem letzteren neben der Ziffer der
erhaltenen, die Zahl der unausgefüllt zurückfolgenden Formulare anzugeben
ist) gehörig verpackt und zusammengeschnürt spätestens bis zum 15. Februar
1873 an das statistische Büreau zu Jena einzusenden ist.
Das statistische Büreau zu Jena ist beauftragt, die Revision und weitere
Bearbeitung des gesammten Materials der bevorstehenden Viehzählung vor-
zunehmen, namentlich die Zählungsergebnisse aus sämmtlichen Ortslisten des
Großherzogthums, zunächst nach Stadtgerichts= und bezüglich Justizamts-
bezirken und weiter nach den bestehenden fünf Verwaltungsbezirken tabella-
risch zusammenzustellen und sodann drei vollständige Exemplare dieser Zu-
sammenstellung bis zum 1. Oktober 1873 anher gelangen zu lassen.
Zur Sicherung der pünktlichen Durchführung dieses Auftrages haben sämmt-
liche Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Direktor des statisti-
schen Büreaus wegen verzögerter Einsendung der Ortszählungslisten nebst Zubehör,
sowie wegen etwa nöthiger Aufklärung der in die Hauslisten eingestellten Angaben
und der Berichtigung und Feststellung der Haus= und der Ortslisten überhaupt
an sie gelangen, mit der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Beschleunigung
sorgfältigst nachzukommen.
Weimar am 21. September 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
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(134| II. Mit Beziehung auf §. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deut-
schen Reichs wird die nachstehende von dem Reichskanzler anher mitgetheilte Ver-
ordnung desselben vom 14. September d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 24. September 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.