Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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worauf die letztere, versehen mit dem darunter zu setzenden, unterschriftlich 
und sonst gehörig vollzogenen Zeugnisse der von dem Gemeindevorstande 
bewirkten Prüfung und der dabei constatirten Richtigkeit, nebst den beizu- 
fügenden sämmtlichen, nach der Nummerfolge geordneten Hauslisten und dem 
mit eingegangenen Lieferscheine (auf welchem letzteren neben der Ziffer der 
erhaltenen, die Zahl der unausgefüllt zurückfolgenden Formulare anzugeben 
ist) gehörig verpackt und zusammengeschnürt spätestens bis zum 15. Februar 
1873 an das statistische Büreau zu Jena einzusenden ist. 
Das statistische Büreau zu Jena ist beauftragt, die Revision und weitere 
Bearbeitung des gesammten Materials der bevorstehenden Viehzählung vor- 
zunehmen, namentlich die Zählungsergebnisse aus sämmtlichen Ortslisten des 
Großherzogthums, zunächst nach Stadtgerichts= und bezüglich Justizamts- 
bezirken und weiter nach den bestehenden fünf Verwaltungsbezirken tabella- 
risch zusammenzustellen und sodann drei vollständige Exemplare dieser Zu- 
sammenstellung bis zum 1. Oktober 1873 anher gelangen zu lassen. 
Zur Sicherung der pünktlichen Durchführung dieses Auftrages haben sämmt- 
liche Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Direktor des statisti- 
schen Büreaus wegen verzögerter Einsendung der Ortszählungslisten nebst Zubehör, 
sowie wegen etwa nöthiger Aufklärung der in die Hauslisten eingestellten Angaben 
und der Berichtigung und Feststellung der Haus= und der Ortslisten überhaupt 
an sie gelangen, mit der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Beschleunigung 
sorgfältigst nachzukommen. 
Weimar am 21. September 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
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(134| II. Mit Beziehung auf §. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deut- 
schen Reichs wird die nachstehende von dem Reichskanzler anher mitgetheilte Ver- 
ordnung desselben vom 14. September d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 24. September 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith.
	        
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