Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

Regierungs-Blatt 
Großderzogihum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 36. Weimar. 1. November 1872. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[143] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist den Herren W. C. Sillar, Kaufmann zu Blaeckhead, R. G. Sillar, 
Rentier zu Bolton und Cbr. Rawson, General-Direktor der Guano-Company, 
zu London, ein Erfindungs-Patent auf Verbesserung in der Behandlung der mensch- 
lichen und anderen Excremente, und animalischen Stoffe, um dieselben zu desinfici- 
ren und in einen unschädlichen Dünger zu verwandeln, nach Maßgabe der bei 
dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen 
Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Be- 
kanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt v. J. 1843 S. 13— 16) an- 
gegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an ge- 
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in 
Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. Oktober 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
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